Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma brainsolution Software AG.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von brainsolution Software AG bedürfen der Schriftform.
1.4 brainsolution Software AG ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von brainsolution Software AG sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich.
2.2 Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch brainsolution Software AG.
2.3 Der Umfang der von brainsolution Software AG zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Sage KHK Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 brainsolution Software AG behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3. Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch brainsolution Software AG als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern brainsolution Software AG Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von brainsolution Software AG angemessen. brainsolution Software AG kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von brainsolution Software AG aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsumfang
4.1 brainsolution Software AG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
4.2 brainsolution Software AG ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von brainsolution Software AG. brainsolution Software AG behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5. Lieferfrist
5.1 Von brainsolution Software AG angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von brainsolution Software AG um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, brainsolution Software AG eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von brainsolution Software AG nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei brainsolution Software AG, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
6.2 Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 brainsolution Software AG ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7. Zahlung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen, Dienstleistungen und Lizenzen ohne Abzug nach 10 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist brainsolution Software AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder brainsolution Software AG einen höheren Schaden nachweist.
7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von brainsolution Software AG verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.3 Schuldet der Kunde brainsolution Software AG mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
7.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 6 Monaten für die Abrechnung der Wartungsverträge, Gebühren aus Domain- und Hostingverträgen behalten wir uns vor, sämtliche Lieferungen und Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die Pflicht zur Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge bleibt davon unberührt. Nach Begleichung der offenen Forderungen werden die Leistungen der betroffenen Verträge, sofern dies möglich ist, entsprechend der aktuell gültigen Preisliste, wieder aktiviert.
8. Annahmeverzug des Kunden
8.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist brainsolution Software AG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt brainsolution Software AG Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder brainsolution Software AG einen höheren Schaden nachweist.
9. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
9.2 Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
9.3 Von brainsolution Software AG auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von brainsolution Software AG unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er brainsolution Software AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei brainsolution Software AG ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet brainsolution Software AG bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.
9.5 Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde brainsolution Software AG in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 brainsolution Software AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von brainsolution Software AG in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für brainsolution Software AG zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an brainsolution Software AG ab. brainsolution Software AG nimmt die Abtretung an.
10.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an brainsolution Software AG ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von brainsolution Software AG hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. brainsolution Software AG ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist brainsolution Software AG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. brainsolution Software AG ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.5 Bei einem Rücknahmerecht brainsolution Software AG gemäß vorstehendem Absatz ist brainsolution Software AG berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von brainsolution Software AG den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag
11. Umfang der Rechtseinräumung
brainsolution Software AG behält an der gelieferten Software die Urheber und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für Sage KHK Software für die jeweiligen Produkte.
12. Haftung
12.1 brainsolution Software AG haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit brainsolution Software AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die brainsolution Software AG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
12.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet brainsolution Software AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet brainsolution Software AG im übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
12.3 Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.4 Soweit brainsolution Software AG nach Ziffer 12.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von brainsolution Software AG beschränkt.
12.5 brainsolution Software AG haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen insbesondere Programm und Datensicherung hätte verhindern können.
12.6 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von brainsolution Software AG.
12.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, brainsolution Software AG von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten brainsolution Software AG Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und brainsolution Software AG auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. brainsolution Software AG ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit brainsolution Software AG geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit brainsolution Software AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von brainsolution Software AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von brainsolution Software AG ist Oberweißbach.
15.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Gera vereinbart.
16. Wir behalten uns vor, sämtliche Projekte, ob im Software- oder Webbereich als Referenzen für Werbezwecke einzusetzen, es sei denn der betreffende Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht.
17. Hinweis gem. Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten):
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://webgate.ec.europa.eu/odr